AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ipL Getränkesysteme GmbH - Kaffeevollautomaten in Leipzig

(Liefer- und Zahlungsbedingungen)

1.) Geltung der Bedingungen

a) Die Lieferungen, Leistungen, Verkäufe und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

b) Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen entgegen stehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Auch wenn der Kunde eigene Bedingungen mitteilt, gelten spätestens mit dem Empfang der Waren und Leistungen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als vereinbart. Bestätigungsschreiben des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

c) Von den Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

d) Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

2.) Angebot und Vertragsabschluß

a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.

b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

c) An allen Zeichnungen, Abbildungen, Plänen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere Zustimmung dürfen die Unterlagen an Dritte nicht weitergegeben werden.

3.) Preise

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot sind, werden gesondert berechnet. Sollten sich am Lieferungstage die wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich verändert haben, sind wir berechtigt, eine im Verhältnis zur eingetretenen Änderung angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.

4.) Liefer- und Leistungszeit

a) Alle von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

d) Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.

e) Die Lieferung erfolgt unfrei an die vom Kunden bezeichnete Stelle. Wir sind berechtigt, die Ware im Namen des Kunden zu versenden und die hierzu erforderlichen Vereinbarungen in seinem Namen zu schließen.

f) Bei Lieferung von Gegenständen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Gegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

5.) Gewährleistung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:

a) Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind unverzüglich nach Entdecken und sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich zu rügen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 10 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen.

b) Für die Beschaffenheit von Waren gelten unter anderem die deutschen Normen und eigene Normen unseres Lieferanten und dessen Vorlieferanten.

c) Berechtigte Mängel verpflichten uns ausschließlich zur Nachbesserung, Ersatzleistung nach unserer Wahl oder zum Rücktritt vom Vertrage. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen entstanden sind, haften wir nicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Falle ausgeschlossen. In keinem Falle, auch nicht bei berechtigten Mängelrügen, steht dem Kunden ein Zurückhaltungsrecht an fälligen Zahlungen zu. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Werden beanstandete Liefergegenstände in Benutzung genommen, entfällt der Anspruch auf Gewährleistung.

d) Auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - haften wir dem Kunden nur, wenn wir oder die von uns eingesetzten Erfüllungs- oder Verzichtsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

6.) Zahlung

a) Sämtliche Rechungen sind sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Eine andere Zahlungsweise bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

b) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Unter Abbedingung des §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllbar sind. Ab Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, in Rechung zu stellen.

7.) Garantie

a) Der Verkäufer leistet für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum Garantie auf die elektrischen und mechanischen Teile.

b) Die Haftung aus dieser Garantieleistung beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung und Einbau der Ersatzteile des Lieferanten im Hause. Hierzu ist notwendig, dass die Maschine frei an den Lieferanten geschickt wird. Nach der Reparatur erhält der Kunde die Maschine frei zurück.

c) Für Schäden, die infolge mangelhafter Wartung und Pflege, z. B. durch nicht regelmäßige Entkalkung sowie unsachgemäße Benutzung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegende Umstände auftreten, haften wir auch während der Garantiezeit nicht.

d) Bei Defekten und Mängeln an dem Liefergegenstand, die auf nicht sachgemäße Reparaturen oder Einbau von nicht der Originalausführung entsprechenden Ersatzteilen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Garantie.

e) Von der Garantie sind ferner alle Porzellan- und Glasteile sowie sämtliche Teile ausgenommen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören u. a. Dichtungen, Ventile und Hähne.

f) Die Haftung im Rahmen vorstehender Bedingungen gilt nur gegenüber dem Besteller.

g) Obengenannte Garantieleistung gilt nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat.

8.) Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Abnahme der ihm ordnungsgemäß angebotenen Ware oder Leistung in Verzug, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zu verlangen und zwar ohne Nachweis der Schadensentstehung und Schadenshöhe. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist.

9.) Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Nebenkosten (Montagekosten) und bis zur Bezahlung aller vergangener und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung - einschließlich aller Nebenforderungen - bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

b) Unser Eigentumsvorbehalt wird auch durch den festen Einbau des Liefergegenstandes sowie dessen Anschluss an die Versorgungsleitungen in keiner Weise beeinträchtigt.

c) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt; Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind ihm jedoch nicht gestattet. Im Falle des Weiterverkaufes geht die Forderung des Bestellers in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf.

d) Der Besteller ist verpflichtet, bei Pfändungen sowie sonstigen Zugriffen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen auf unser Eigentumsrecht und den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

e) Wird der Besteller als Einkäufer einer Unternehmensgruppe, eines Verbandes von Groß- und Einzelhändlern oder in gleich gelagerten Fällen tätig, ist er verpflichtet, bei allen Veräußerungen innerhalb der Unternehmensgruppe, an angeschlossene Groß- und Einzelhändler etc., den verlängerten Eigentumsvorbehalt von uns weiterzuleiten. Dies gilt auch, soweit der Besteller uns zur direkten Belieferung Dritter ermächtigt.

f) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

10.) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

a) Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Leipzig als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung.

b) Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-, Scheck- oder sonstige Urkundenprozesse) Leipzig.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Haager Konvention vom 01.07.1964, betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf, ist ausgeschlossen.

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