Batterieverordnung

Entsorgung und Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten

Die ordnungsgemäße Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten („Altgeräte“), Batterien und Leuchtmitteln ist uns wichtig. Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorberei- tung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

 

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:

Die Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden: Rücknahmesystem Elektroaltgeräte Deutsche Post DHL (https://standorte.deutschepost.de/Standortsuche) Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Bitte beachten Sie:

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem zu trennen sind.

Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich. Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

 

3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet:

Neben dem Mülltonnensymbol befinden sich die chemischen Bezeichnungen des jeweiligen Schadstoffes (»Cd« steht für Cadmium, »Pb« für Blei und »Hg« für Quecksilber).

Als Endverbraucher sind Sie zur ordnungsgemäßen Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden.

 

Entsorgung von Lampen und Leuchtmitteln

Bestimmte Lampen und Leuchtmittel unterfallen ebenso dem Elektro- und Elektronikgesetz und sind dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln.

Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten und dürfen mithin nicht in dem Hausmüll entsorgt werden. LEDs enthalten keine Schadstoffe, sind jedoch ebenso nicht im Hausmüll zu entsorgen.

Sie erkennen die entsprechenden Altgeräte an folgendem Symbol:

Diese Produkte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden:

Rücknahmesystem Elektroaltgeräte Deutsche Post DHL

(https://standorte.deutschepost.de/Standortsuche)

Bitte beachten Sie:

Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht auf. Lüften Sie das Zimmer für ca. 30 Minuten.

Glühbirnen und Halogenlampen enthalten keine Schadstoffe. Entsorgen Sie diese bitte über den Hausmüll.

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